Außerordentliche Kündigung

Hier finden Sie Entscheidungen zu außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen, die gegenüber schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten ausgesprochen wurden.

Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur im Ausnahmefall gerechtfertigt, z. B. wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt und eine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar wäre. Die rechtlichen Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung sind entsprechend hoch. Dies gilt insbesondere für  Personen, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, wie z. B. schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen und Mitglieder der Personalvertretungen. Neben den Regelungen des allgemeinen Kündigungsschutzes gelten hier die besonderen Regelungen des SGB IX, die z. B. die Einhaltung verkürzter Fristen für die Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamtes zur Kündigung und den Ausspruch der Kündigung nach erfolgter Zustimmung verlangen.

Urteile (317)