Urteil
Sonderkündigungsschutz bei Antrag des schwerbehinderten Arbeitnehmers erst nach Ausspruch der Kündigung

Gericht:

LAG Hannover 14. Kammer


Aktenzeichen:

14 Sa 376/00


Urteil vom:

15.06.2000


Leitsatz:

Der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte kann auch dann eingreifen, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht gestellt ist ( Abweichung von BAG Urteil vom 05.07.1990, 2 AZR 8/90 =3D AP Nr 1 zu § 15 SchwbG 1986 =3D EzA § 15 SchwbG 1986 Nr 3 =3D DB 91, 2676).

Orientierungssatz:

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 612/00.

Referenznummer:

KARE600002175


Informationsstand: 09.03.2001