Urteil
Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes - laufendes Feststellungsverfahren zum Zeitpunkt der Kündigung

Gericht:

ArbG Düsseldorf


Aktenzeichen:

13 Ca 5326/04


Urteil vom:

29.10.2004


Nicht-amtliche Leitsätze:

Der Arbeitgeber muss die Zustimmung des Integrationsamtes auch dann einholen, wenn die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch zum Zeitpunkt der Kündigung zwar noch nicht festgestellt, ein diesbezüglicher Antrag jedoch gestellt ist.
Der entgegenstehende Wortlaut des § 90 Abs. 2a SGB IX sei "korrigiert" auszulegen.

Referenznummer:

R/R2135


Informationsstand: 07.11.2005