Kündigung von Mitgliedern der Personalvertretungen

Entscheidungen zur Kündigung von Mitgliedern der Personalvertretungen wie Betriebs- oder Personalräte und Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretungen.

Auch die Mitglieder der Personalvertretungen (und ihre Stellvertretungen) stehen während ihrer Amtszeit und einer einjährigen Nachgeltungszeit unter besonderem Kündigungsschutz. Dieser schützt sie vor dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung. Nur im Ausnahmefall können sie aus wichtigem Grund (betriebs- oder verhaltensbedingt) außerordentlich gekündigt werden.

Mehr zum Thema

Urteile (51)

  • Aktuelle Seite: 1 1
  • 2
  • Aktuelle Seite: 1 1
  • 2