Urteil
Geltendmachung der festgestellten oder zur Feststellung beantragten Schwerbehinderteneigenschaft nach Kündigung innerhalb eines Monats

Gericht:

LAG Frankfurt 11. Kammer


Aktenzeichen:

11/1 Sa 1353/87


Urteil vom:

01.02.1988


Grundlage:

Leitsatz:

Auch nach der Neufassung des SchwbG muß ein Arbeitnehmer sich im Kündigungsfall binnen eines Monats auf die beantragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen.

Referenznummer:

KARE330380235


Informationsstand: 01.01.1990