Urteil
Entlassung eines Beamten auf Probe - nachträgliche Berufung auf die Schwerbehinderteneigenschaft

Gericht:

BVerwG 2. Senat


Aktenzeichen:

2 B 15/90


Urteil vom:

22.08.1990


Grundlage:

  • BBG § 31 Abs 1 Nr 2 |
  • SchwbG § 47 Fassung 1979-10-08

Leitsatz:

1. Die Entlassung eines Beamten auf Probe ist nicht wegen fehlender Anhörung der Hauptfürsorgestelle rechtswidrig, wenn der Beamte nach vorheriger Anhörung zur beabsichtigten Entlassung erst während des Widerspruchsverfahrens sich auf seine Schwerbehinderteneigenschaft beruft.

Referenznummer:

WBRE310342702


Informationsstand: 01.01.1990