Gesetz
Kündigungsschutzgesetz - KSchG

KSchG Inhaltsübersicht

vom 10. August 1951 (BGBl. I S. 499),
in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317)
(BGBl. III 800-2)

....
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2112),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Modernisierungsgesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1762).

INHALTSÜBERSICHT:

Erster Abschnitt:

Allgemeiner Kündigungsschutz

§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
§ 2 Änderungskündigung
§ 3 Kündigungseinspruch
§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichts
§ 5 Zulassung verspäteter Klagen
§ 6 Verlängerte Anrufungsfrist
§ 7 Wirksamwerden der Kündigung
§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
§ 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers
§ 10 Höhe der Abfindung
§ 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
§ 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
§ 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
§ 14 Angestellte in leitender Stellung


Zweiter Abschnitt:

Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung

§ 15 Unzulässigkeit der Kündigung
§ 16 Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses


Dritter Abschnitt:

Anzeigepflichtige Entlassungen

§ 17 Anzeigepflicht
§ 18 Entlassungssperre
§ 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit
§ 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit
§ 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
§ 22 Ausnahmebetriebe
§ 22a aufgehoben


Vierter Abschnitt:

Schlussbestimmungen

§ 23 Geltungsbereich
§ 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs
§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
§ 25a Berlin-Klausel (gegenstandslos)
§ 26 Inkrafttreten

Informationen über dieses Gesetz

Stand:

14.06.2021

Hinweis:

Eine Gesamtausgabe des Kündigungsschutzgesetzes zum Download im PDF- und HTML-Format finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/index.html

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Schlagworte:

Referenznummer:

R/RKSCHG00