Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs. 746/03 G026
Verbesserung der Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung behinderter Jugendlicher, Beratung der Arbeitgeber, Ausbau betrieblicher Prävention nach dem Grundsatz "Rehabilitation statt Entlassung", verbesserte Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung, Beibehaltung der gesenkten Beschäftigungspflichtquote (5 v.H.), Ausbau der Integrationsfachdienste, Förderung des Übergangs Schwerbehinderter aus Behindertenwerkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt; Änderung versch. §§ 9. Buch Sozialgesetzbuch sowie von vier weiteren Gesetzen und Verordnungen. Die Bundesanstalt für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit) wird durch den Fortfall von Lohnersatzleistungen entlastet.
Klarstellungen und Übernahme von Änderungswünschen des Bundesrates, unter anderem Regelung zur Zusammenarbeit der Integrationsfachdienste, Verfahren zur Bewilligung weiterer Förderabschnitte, Tauglichkeitsprüfung bei bestimmten Berufen, Anreize zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, Ausschluss eines besonderen Kündigungsschutzes bei noch offener Anerkennung der Schwerbehinderung, Festschreibung der Pflichtquote für die Beschäftigung bei 5 v.H.; Änderung § 68 Abgabenordnung sowie von
Art. 97 § 1e Einführungsgesetz zur Abgabenordnung; Wegfall der vorgesehenen Änderung im 3. Buch Sozialgesetzbuch.
Verpflichtung der Arbeitgeber, die Besetzung eines angemessenen Teils ihrer Stellen zur beruflichen Ausbildung mit Schwerbehinderten mit der zuständigen Interessenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung zu beraten, Öffnungsklausel für die Länder, die Schwerbehinderteneigenschaft nicht mehr zwingend von der Versorgungsverwaltung vornehmen zu lassen, Möglichkeit der unbefristeten Geltung von Schwerbehindertenausweisen; Änderung § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung.
Der Link zur Online-Publikation führt zum gesamten parlamentarischen Vorgang beim Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP), welches öffentlich zugängliche Materialien des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Verfügung stellt; darunter Plenardebatten, Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen und Berichte.