Gesetz
Sozialgesetzbuch Drittes Buch (Arbeitsförderung) - SGB III

Dreizehntes Kapitel: Sonderregelungen
Zweiter Abschnitt: Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben

SGB 3 § 421g Vorübergehende Sonderregelung für anerkennungssuchende Fachkräfte im Inland

Die Bundesagentur baut durch Zusammenwirken mit den Projektträgern des ESF Plus-Förderprogramms 'IQ - Integration durch Qualifizierung' ab dem 1. Januar 2026 das für die Übernahme notwendige Fach- und Erfahrungswissen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf. 2 Die Bundesagentur kann in diesem Zusammenhang in Absprache mit den Projektträgern auch selbst beraten.

Stand:

01.01.2026

Quelle:

Bundesgesetzblatt

Referenznummer:

SGB3421g