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BAG
9 AZR 797/98
09.11.1999
Die Tarifvertragsparteien sind nicht gehindert, abweichend von § 7 Abs. 4 BUrlG zugunsten fortdauernd arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer zu vereinbaren, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaubsanspruch vom Arbeitgeber abzugelten ist.
(Vgl. BAG, Urteil vom 20.01.1998 - 9 AZR 601/96 - und vom 09.08.1994 - 9 AZR 346/92 -)
Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.
Gerichtsentscheidungen zum Schwerbehindertenrecht, LASV Brandenburg, 2. Aufl., 2003
R/R1992
Informationsstand: 13.08.2004