Urteil
Voller Zusatzurlaub auch beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

9 AZR 49/93


Urteil vom:

08.03.1994


Grundlage:

Leitsatz:

Auch wenn ein Schwerbehinderter im Laufe des Jahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, steht ihm der volle, einwöchige Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz zu.

Der gesetzliche Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz bleibt von tarifvertraglichen Zwölftelungsvorschriften unberührt.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

BDH-Kurier 7/8 1994

Referenznummer:

R/R0201


Informationsstand: 29.07.1994