Urteil
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

9 AZR 166/94


Urteil vom:

21.02.1995


Grundlage:

Die gesetzlichen Vorschriften über die Wartezeit und Zwölftelung des Mindesturlaubs nach §§ 4, 5 BUrlG sind auf den zusätzlichen Urlaub eines Schwerbehinderten nach § 47 SchwbG nur im Jahr des Eintritts oder Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar.

(abgedruckt in EBE/BAG 1995, 109f.)

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Behindertenrecht 06/1995

Referenznummer:

R/R0268


Informationsstand: 13.10.1995