Urteil
Zustimmungsersetzung - Versetzung - Benachteiligung - Leistungsminderung

Gericht:

ArbG Cottbus


Aktenzeichen:

7 BV 68/10


Urteil vom:

12.01.2011


Grundlage:

Leitsätze:

1. Die nach der betriebsärztlichen Begutachtung erstmalig festgestellte Leistungsminderung rechtfertigt keine dauerhafte Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, auf welchem das Arbeitszeitvolumen im Verhältnis zur bisherigen Tätigkeit weniger als die Hälfte beträgt.

2. Der um seine Zustimmung zu dieser Versetzung ersuchte Betriebsrat kann in diesem Fall berechtigterweise seine Zustimmung verweigern, weil die von der Arbeitgeberin beabsichtigte Versetzung den betroffenen Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

Referenznummer:

R/R4997


Informationsstand: 13.07.2011