Urteil
Feststellung der Unwirksamkeit einer Entscheidung der Einigungsstelle, die verweigerte Zustimmung zur ordentlichen personenbedingten Kündigung eines Gleisbauers wegen Dienstuntauglichkeit aus Suchtgründen nicht zu ersetzen

Gericht:

OVG Berlin-Brandenburg


Aktenzeichen:

OVG 60 PV 9.13 | 60 PV 9.13 | 60 PV 9/13


Urteil vom:

17.10.2013


Grundlage:

Orientierungssatz:

Zur Feststellung der Unwirksamkeit einer Entscheidung der Einigungsstelle, die verweigerte Zustimmung zur ordentlichen personenbedingten Kündigung eines Gleisbauers wegen Dienstuntauglichkeit nicht zu ersetzen.

Rechtsweg:

VG Berlin Beschluss vom 17. Januar 2013

Quelle:

Rechtsprechungsdatenbank Berlin

Orientierungssatz:

Zur Feststellung der Unwirksamkeit einer Entscheidung der Einigungsstelle, die verweigerte Zustimmung zur ordentlichen personenbedingten Kündigung eines Gleisbauers wegen Dienstuntauglichkeit nicht zu ersetzen.

Referenznummer:

R/R6064


Informationsstand: 18.03.2014