Urteil
Restitutionsklage eines Schwerbehinderten

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

7 AZR 558/82


Urteil vom:

15.08.1984


Grundlage:

  • ZPO § 148 ArbGG § 79 Fassung 1979-07-02 SchwbG § 12 Fassung 1969-10-08 ZPO § 580 Nr 7b ZPO § 582 ZPO § 589

Leitsatz:

1. Der nach Rechtskraft eines klageabweisenden Kündigungsschutzurteils erlassene Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, in dem eine zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestandene Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt wird, stellt einen Restitutionsgrund dar (§ 580 Nr 7b ZPO analog).

Orientierungssatz:

1. Restitutionsklage gegen ein klageabweisendes Kündigungsschutzurteil gemäß § 580 Nr 7b ZPO bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft auf den Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Leitsatz:

1. Der nach Rechtskraft eines klageabweisenden Kündigungsschutzurteils erlassene Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, in dem eine zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestandene Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt wird, stellt einen Restitutionsgrund dar (§ 580 Nr 7b ZPO analog).


Orientierungssatz:

1. Restitutionsklage gegen ein klageabweisendes Kündigungsschutzurteil gemäß § 580 Nr 7b ZPO bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft auf den Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Referenznummer:

KARE273220303


Informationsstand: 01.01.1990