Urteil
Zustimmungsverweigerung zur Einstellung

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

1 ABR 88/88


Urteil vom:

14.11.1989


Grundlage:

Leitsatz:

1. Die Einstellung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers verstößt gegen eine gesetzliche Vorschrift im Sinne von § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber vor der Einstellung nicht gemäß § 14 Abs 1 Satz 1 SchwbG geprüft hat, ob der freie Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt werden kann.

Referenznummer:

KARE351430103


Informationsstand: 01.01.1990