Urteil
Zumutbare Zurückstellung der Kündigung eines Schwerbehinderten bis zum Abschluß einer Umschulungsmaßnahme

Gericht:

BVerwG 5. Senat


Aktenzeichen:

5 B 127/89


Urteil vom:

16.06.1990


Grundlage:

  • SchwbG § 15 Fassung 1986-08-26

Orientierungssatz:

1. Zu den Gesichtspunkten, die die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen hat und wo die Grenzen dessen liegen, was die Hauptfürsorgestelle bei ihrer interessenwägenden Ermessensentscheidung dem Arbeitgeber zur Verwirklichung der dem Schwerbehinderten gebührenden weitgehenden Fürsorge zumuten darf.

Rechtszug:

vorgehend OVG Münster 1989-08-29 13 A 1165/88

Referenznummer:

WBRE310322803


Informationsstand: 01.01.1990