Urteil
Private Krankheitskostenversicherung: Leistungsfreiheit hinsichtlich der Kosten einer Ergotherapie

Gericht:

LG Köln 23. Zivilkammer


Aktenzeichen:

23 S 46/02


Urteil vom:

19.03.2002


Orientierungssatz:

Die private Krankenversicherung hat die Kosten für eine Ergotherapie nicht zu übernehmen, denn eine solche Therapie ist in der abschließenden Aufzählung der Heil- und Hilfsmittel in § 4 Abs. 3 MBKK nicht genannt ( primäre Risikoabgrenzung).

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KORE535042003


Informationsstand: 03.03.2004