Gesetz
Kündigungsschutzgesetz - KSchG
Erster Abschnitt: Allgemeiner Kündigungsschutz
Erster Abschnitt: Allgemeiner Kündigungsschutz
Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt.
14.06.2021
R/RKSCHG07