Urteil
Einigungsstelle: Keine offensichtliche Unzuständigkeit beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Zuständigkeit bei umstrittener noch nicht entschiedener Rechtsfrage

Gericht:

LAG Schleswig-Holstein


Aktenzeichen:

6 TaBV 14/06


Urteil vom:

19.12.2006


Grundlage:

Kurzbeschreibung:

1. Die Einigungsstelle ist nicht offensichtlich unzuständig i.S. von § 98 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, wenn eine strittige Mitbestimmungsfrage noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde und in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur nach wie vor umstritten ist, ob für den strittigen Regelungsgegenstand ein Mitbestimmungsrecht besteht.

2. Hieran gemessen hat die Einigungsstelle in eigener Kompetenz zu prüfen, ob bei der Aufstellung eines formalisierten Verfahrens für das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG in Betracht kommt, d.h. ob die Einigungsstelle zuständig ist.

Hinweis:

Fachbeiträge zum Thema finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
https://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/b/B_2007-...

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Der Betrieb
Der Betrieb 16/2007

Referenznummer:

R/R2713


Informationsstand: 02.07.2007