Urteil
Attest bei einem Tag Krankheit nicht nötig

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

1 ABR 3/99


Urteil vom:

25.01.2000


Will ein Arbeitgeber bestimmen, dass seine Mitarbeiter schon bei einem Tag Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorlegen müssen, hat er den Bbetriebsrat an dieser Entscheidung zu beteiligen. Das hat das BAG in einem Beschluss festgestellt.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Sozialrecht + Praxis 02/2000
Werkstatt:Dialog 05/06 2000

Das Gericht führte aus, dass ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht nicht durch Gesetz ausgeschlossen ist. Die Regelung in § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz gestatte dem Arbeitgeber zwar, von der Grundregel, dass ein Arbeitnehemr erst bei einer länger als 3 Tage andauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ein Attest vorzulegen hat, abzuweichen. Die Vorschrift eröffne aber einen Regelungsspielraum hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber davon Gebrauch macht. Bei der Ausfüllung dieses Spielraums sei der Betriebsrat zu beteiligen. Das BAG hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) auf und verwies die Sache zurück. Das LAG muss nun klären, ob dem Mitbestimmungsrecht eine Regelung im Tarifvertrag entgegensteht.

Referenznummer:

R/R1278


Informationsstand: 30.03.2000