Datenschutz beim BEM

Entscheidungen zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Informationsrechten der Personalvertretungen beim BEM-Verfahren.

Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) werden viele sensible persönliche Daten ausgetauscht und gespeichert. Bereits mit dem Angebot eines BEMs muss über die Art der erhobenen Daten sowie den Sinn und Zweck der Datenweitergabe aufgeklärt werden. Die Weitergabe personenbezogener Daten darf nur mit schriftlicher Einwilligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen. Wie mit diesen sensiblen Daten umgegangen werden muss und welche Daten an die Personalvertretungen weitergegeben und in den Personalakten gespeichert werden dürfen, war häufig Anlass für Klagen und musste von den Gerichten geklärt werden.

Urteile (20)