Urteil
Krankheiten sind Kündigungsgrund

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

2 AZR 309/91


Urteil vom:

27.11.1991


Arbeitnehmer, die immer wieder wegen Krankheit fehlen, dürfen entlassen werden, wenn die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber unzumutbar werden. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Kassel gilt dies jedoch nur, wenn auch künftig mit hohen Kosten zu rechnen ist und die Lohnfortzahlungen insgesamt sechs Wochen im Jahr übersteigen. Das Gericht billigte damit die Entlassung eines Arbeiters aus Baden-Württemberg, der jedes Jahr mehrere Monate krank war und 10 000 Mark jährlich an Lohnfortzahlungskosten verursachte.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Referenznummer:

R/R0079


Informationsstand: 25.04.1994