Urteil
Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung nach SchwbG

Gericht:

BAG 1. Senat


Aktenzeichen:

1 AZR 128/61


Urteil vom:

04.05.1962


Grundlage:

  • BGB § 823 Abs 2 |
  • SchwbG § 12 Abs 1 Fassung 1953-06-16

Leitsatz:

1. Der Schwerbeschädigte hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch darauf, so beschäftigt zu werden, wie es SchwbG § 12 Abs 1 entspricht.

2. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht aus SchwbG § 12 Abs 1 nicht nach, so haftet er auf Schadenersatz nur dann, wenn ihn ein Verschulden trifft.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KARE030081704


Informationsstand: 01.01.1990