Arbeits- und Gesundheitsschutz

Entscheidungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, z. B. zur Kostenübernahme von Arbeitshilfen oder Hilfsmitteln und zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats.

Laut Arbeitsschutzgesetz besteht die gesetzliche Pflicht seitens der Betriebe, die Gesundheit der Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren zu schützen. Sobald in einem Betrieb Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, muss die Arbeitsstätte so eingerichtet und betrieben werden, dass die besonderen Belange von Beschäftigten mit Behinderung im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden (§ 3a ArbStättV).

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