Gesetz
in der Fassung vom 28. März 1988 (BGBl. I S. 484)
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geändert durch Artikel 13c des Teilhabestärkungsgesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I, S. 1387),
geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Juni 2021 (BAnz AT),
zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 13. Juni 2021.
INHALTSÜBERSICHT:
Erster Abschnitt:
(weggefallen)
(§§ 1 bis 13 weggefallen)
Zweiter Abschnitt:
Förderung der Teihabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
1. Unterabschnitt:
Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen
§ 15 Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
§ 16 Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen
2. Unterabschnitt:
Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
§ 17 Leistungsarten
§ 18 Leistungsvoraussetzungen
I. Leistungen an schwerbehinderte Menschen:
§ 19 Technische Arbeitshilfen
§ 20 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
§ 21 Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
§ 22 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
§ 23 (weggefallen)
§ 24 Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
§ 25 Hilfen in besonderen Lebenslagen
II. Leistungen an Arbeitgeber:
§ 26 Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
§ 26a Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
§ 26b Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
§ 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
§ 27 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
III. Sonstige Leistungen:
§ 27a Leistungen an Integrationsfachdienste
§ 28 Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen
§ 28a Leistungen an Inklusionsbetriebe
§ 29 Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
3. Unterabschnitt:
(weggefallen)
Dritter Abschnitt:
Ausgleichsfonds
1. Unterabschnitt:
Gestaltung des Ausgleichsfonds
§ 35 Rechtsform
§ 36 Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds
§ 37 Anwendung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung
§ 38 Aufstellung eines Wirtschaftsplans
§ 39 Feststellung des Wirtschaftsplans
§ 40 Ausführung des Wirtschaftsplans
2. Unterabschnitt:
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds
3. Unterabschnitt:
Verfahren der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds
§ 42 Anmeldeverfahren und Anträge
§ 43 Vorschlagsrecht des Beirates
§ 44 Entscheidung
§ 45 Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Vierter Abschnitt:
Schlussvorschriften
Hinweis:
Eine Gesamtausgabe der SchwbAV zum Download im PDF- und HTML-Format finden Sie unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/index.html
Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (Regierungsentwurf mit Begründung: COVID-19-Pandemie) beim BMAS:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Regi...
Schlagworte:
Referenznummer:
R/RSCHWBAV00