Urteil
Schwerbehindertenrecht: Ausnahme vom Antragserfordernis vor Kauf eines Kraftfahrzeugs oder behinderungsbedingten Zusatzausstattungen - Unkenntnis des Antragserfordernisses

Gericht:

VG Berlin 8. Kammer


Aktenzeichen:

8 A 365.90


Urteil vom:

03.08.1993


Grundlage:

Orientierungssatz:

1. Eine Ausnahme von der Regelung des KfzHV § 10, nach der Leistungen vor dem Abschluß eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug und eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung beantragt werden sollen, ist nicht wegen Unkenntnis des Erfordernisses der vorherigen Antragstellung gerechtfertigt.

Ein eine Ausnahme rechtfertigender Eilfall liegt nur dann vor, wenn die rechtzeitige Antragstellung aus von dem Schwerbehinderten nicht zu vertretenden Gründen unterblieben ist. Dabei ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der Bedarf erstmals erkennbar wird.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

MWRE113399300


Informationsstand: 17.02.1994