Urteil
Ausgleichsabgabesystem verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Gericht:

VG München


Aktenzeichen:

M 6a K 97.7887


Urteil vom:

24.03.2003


Leitsatz:

Das Ausgleichsabgabesystem des Schwerbehindertengesetzes ist nicht rechtswidrig und verstößt nicht gegen die in Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Grundrechte.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Gerichtsentscheidungen zum Schwerbehindertenrecht, LASV Brandenburg, 2. Aufl., 2003

Referenznummer:

R/R1960


Informationsstand: 05.07.2004