Urteil
Ausgleichsabgabesystem verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Gericht:
VG München
Aktenzeichen:
M 6a K 97.7887
Urteil vom:
24.03.2003
VG München
M 6a K 97.7887
24.03.2003
Das Ausgleichsabgabesystem des Schwerbehindertengesetzes ist nicht rechtswidrig und verstößt nicht gegen die in Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Grundrechte.
Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.
Gerichtsentscheidungen zum Schwerbehindertenrecht, LASV Brandenburg, 2. Aufl., 2003
R/R1960
Informationsstand: 05.07.2004