Urteil
Konkursvorrecht für Ausgleichsabgabe

Gericht:

BVerwG 5. Senat


Aktenzeichen:

5 C 18/82


Urteil vom:

22.08.1985


Grundlage:

Leitsatz:

1. Für die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz besteht im Konkurs des Arbeitgebers nicht der für öffentliche Abgaben geltende Vorrang nach KO § 61 Abs 1 Nr 2.

Orientierungssatz:

1. Der Streit über das Vorrecht im Konkurs ist ebenso wie der Streit über die Ausgleichsabgabe nach SchwbG § 8 dem öffentlichen Recht zuzuordnen, für dessen Entscheidung mangels Zuweisung an ein anderes Gericht der Verwaltungsrechtsweg offensteht (VwGO § 40 Abs 1).

Diese Entscheidung wird zitiert von:

BVerwG 1990-07-11 5 C 41/87 Anschluß

Rechtszug:

vorgehend OVG Hamburg 1981-12-04 Bf I 103/78
vorgehend VG Hamburg 1978-06-09 V 2870/77

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

WBRE108918503


Informationsstand: 01.01.1990