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Urteil
Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Divergenz - Feststellung - Gesamt-GdB - Anhaltspunkte

Gericht:

BSG 9. Senat


Aktenzeichen:

9 BVs 38/94


Urteil vom:

16.05.1995


Grundlage:

Orientierungssatz:

1. Eine Abweichung von dem aufgestellten Rechtssatz des Bundessozialgerichts, wonach der GdB bei mehreren
Funktionsbeeinträchtigungen nach deren Auswirkungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen und durch einen Vergleich mit entsprechenden GdB-Bewertungen der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit für Einzelleiden festzustellen ist, führt nicht zur Zulassung der Revision, wenn in der Beschwerdebegründung keine Angaben darüber gemacht werden, daß und warum das Urteil anders ausgefallen wäre, wenn der Vergleich mit Einzelleiden angestellt worden wäre.

Fundstelle:

RegNr 22024 (BSG-Intern)

Rechtszug:

vorgehend SG Lübeck 1993-10-22 S 9 Vsb 34/93
vorgehend LSG Schleswig 1994-06-29 L 4 Vsb 5/94

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE019371508


Informationsstand: 21.05.1996