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Urteil
GdB-Herabsetzung - Heilungsbewährung - Herzinfarkt

Gericht:

LSG Schleswig 4. Senat


Aktenzeichen:

L 4 Vsb 85/94


Urteil vom:

21.06.1995


Grundlage:

Orientierungssatz:

1. Zur Rechtswidrigkeit der GdB-Herabsetzung wegen Ablaufs der Heilungsbewährung, wenn sich die tatsächlichen
Funktionsbeeinträchtigungen nach Herzinfarkt nicht geändert haben und der erhöhte GdB aufgrund der in den
"Anhaltspunkten" enthaltenen fiktiven Annahme einer einjährigen Heilungsbewährung nach Herzinfarkt festgesetzt
wurde, die aus medizinischer Sicht fehlerhaft ist.

Rechtszug:

vorgehend SG Lübeck 1994-06-20 S 10 Vsb 473/93
anhängig BSG 9 RVs 6/95

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE019500508


Informationsstand: 21.05.1996