Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Urteil
Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch Arbeitsunfall

Gericht:

BAG 2. Senat


Aktenzeichen:

2 AZR 467/55


Urteil vom:

13.02.1958


Grundlage:

  • SchwbG § 14 Fassung 1953-06-16 |
  • SchwbG § 1 Abs 1 Fassung 1953-06-16

Leitsatz:

1. Die Schwerbeschädigteneigenschaft wird nach dem SchwbG durch den Anerkennungsbescheid nicht begründet, sondern nur bewiesen.

2. Gibt der Arbeitgeber zu, daß die Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers durch einen Arbeitsunfall um wenigstens 50 vH dauernd gemindert ist, so steht dem Arbeitnehmer der Schutz des SchwbG § 14 zu, ohne daß es des Anerkennungsbescheides bedarf.

3. Gegenüber einem dauernd arbeitsunfähigen Schwerbeschädigten versagt der Kündigungsschutz des SchwbG § 14.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KARE033001702


Informationsstand: 01.01.1990