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Urteil
Zur Frage des rechtlichen Charakters von Richtlinien einer Landwirtschaftlichen Alterskasse über die Gewährung von Betriebs- und Haushaltshilfen

Gericht:

SG Itzehoe 1. Kammer


Aktenzeichen:

S 1 Lw 1/80


Urteil vom:

10.07.1980


Grundlage:

  • GAL § 38 Abs 2 Fassung 1972-07-26 |
  • GAL § 7 Abs 5 Fassung 1972-07-26 |
  • GAL § 9 Abs 1 Fassung 1972-07-26 |
  • GG Art 6 Abs 1 Fassung 1949-05-23

Leitsatz:

1. Zur Frage des rechtlichen Charakters von Richtlinien, die von einer Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) im Rahmen der §§ 7 Abs 5 und 9 Abs 1 GAL über die Gewährung von Betriebs- und Haushaltshilfen erlassen worden sind.
2. Leben Personen in eheähnlicher Gemeinschaft, so kann ihnen nicht in Ausdehnung des in § 38 Abs 2 GAL genannten Personenkreises eine Betriebs- oder Haushaltshilfe gewährt werden. Einer solchen Rechtsanwendung steht das Verfassungsgebot des Art 6 Abs 1 GG entgegen.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE020111015


Informationsstand: 01.01.1990