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Urteil
Nachteilsausgleich H - Hilflosigkeit bei Kindern - Entziehung - wesentliche Änderung der Verhältnisse - Anhaltspunkte - 18. Lebensjahr

Gericht:

LSG Schleswig 4. Senat


Aktenzeichen:

L 4 Vsb 119/93


Urteil vom:

26.10.1994


Grundlage:

Orientierungssatz:

1. Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung des Nachteilsausgleichs "H" mit Vollendung des 18. Lebensjahres wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse, soweit die Hilflosigkeit im Kindesalter bei vorliegendem Diabetes mellitus in Übereinstimmung mit den Anhaltspunkten unter erleichterten Voraussetzungen anerkannt wurde.

Rechtszug:

vorgehend SG Lübeck 1993-10-04 S 10 Vsb 87/92
anhängig BSG 9 RVs 18/94

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE019130508


Informationsstand: 28.08.1995