Gesetz
Die als Zuschuss nach den genannten Voraussetzungen bezogenen Leistungen sind als steuerbare Betriebseinnahmen nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu erfassen und unterliegen insofern der Besteuerung.
Informationen über dieses Gesetz
Stand:
31.03.2023
Geltungszeit:
in Kraft getreten am 01.04.2023; außer Kraft ab 30.06.2024
Quelle:
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Schlagworte:
- Betriebseinnahme |
- Gesetz |
- Leistung |
- Rehabilitation |
- Steuer |
- Steuerrecht |
- Teilhabe
Referenznummer:
R/RReHV05