Mehrarbeit und Überstunden

Entscheidungen, in denen Menschen mit (Schwer)Behinderungen um die Ableistungen von Mehrarbeit und Überstunden gestritten haben.

Unter Mehrarbeit versteht man jede Arbeit, die Beschäftigte über die gesetzlich geregelte Arbeitszeit hinaus leisten. Als Mehrarbeit gilt nur Arbeitszeit, die eine Dauer von acht Stunden pro Werktag überschreitet (§ 3 ArbZG). Schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte haben nach § 207 SGB IX einen Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit.

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vereinbarte oder betriebsübliche Arbeitszeit hinausgehen. Schwerbehinderte Beschäftigten müssen Überstunden ableisten, soweit dies im Rahmen des Direktionsrechtes erlaubt ist und solange die gesetzlich zulässige tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird.

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