Urteil
Freistellungsanspruch der Vertrauensperson für Schwerbehinderte - Unterschreitung der Schwellenwerte bei Zuweisung Schwerbehinderter in gemeinsame Einrichtung und Altersteilzeitbeschäftigung

Gericht:

LAG Berlin-Brandenburg


Aktenzeichen:

4 TABV 664/13


Urteil vom:

26.06.2013


Leitsatz:

1. Werden schwerbehinderte Menschen nach § 44g SGB II einer gemeinsamen Einrichtung zugewiesen, so sind sie i. S. d. § 96 Abs. 4 Satz 2 SGB IX nicht mehr in der entsendenden Dienststelle beschäftigt.

2. Beschäftigte in Altersteilzeit im Blockmodell scheiden mit dem Ende der aktiven Phase aus der Arbeitsorganisation aus und sind dann nicht mehr i. S. d. § 96 Abs. 4 Satz 2 SGB IX in dem Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigt.

Referenznummer:

R/R6514


Informationsstand: 18.05.2015