Arbeitszeit
Entscheidungen, sortiert nach strittigen Arbeitszeitbelangen in Beschäftigungsverhältnissen von (schwer)behinderten Menschen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen behinderungsgerecht zu beschäftigen. Wichtiger Bestandteil der leidensgerechten Beschäftigung ist der Anspruch auf Veränderung der Arbeitszeit. Hierzu gehören, sofern es die Art und Schwere der Behinderung erfordert, neben einem Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit auch die Befreiung von Mehrarbeit oder Schichtdienst.