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20.04.2021 | Wie erfüllen Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen?

BA veröffentlicht neue Statistik

Diagramm 'Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen': Beschäftigungspflicht erfüllt - 67.107, Beschäftigungspflicht teilweise erfüllt - 60.696, Beschäftigungspflicht nicht erfüllt - 43.796

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre jährliche Statistik zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2019 veröffentlicht.  

2019 gab es in Deutschland 171.599 beschäftigungspflichtige Betriebe: davon hatten 127.803 Unternehmen schwerbehinderte Menschen beschäftigt, 43.796 hatten keine beschäftigt.

Insgesamt lag die Beschäftigungsquote bei 4,6 Prozent und blieb damit unverändert. Die privaten Unternehmen hatten dabei eine Ist-Quote von 4,1 Prozent – gegenüber einer Quote von 6,5 Prozent der öffentlichen Arbeitgeber. 

Über eine Million gleichgestellte oder schwerbehinderte Personen wurden auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet. Knapp  8.500 gleichgestellte oder schwerbehinderte Auszubildende konnten auf jeweils zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.

Mehr Statistiken zu Schwerbehinderung und der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung finden Sie auf der Webseite www.rehadat-statistik.de.