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25.02.2021 | Corona-Teilhabe-Fonds für Inklusionsbetriebe und Einrichtungen der Behindertenhilfe

Antragstellung noch bis Ende März

Ein Kalenderblatt, das den 31. März anzeigt

Zur Unterstützung von Inklusionsbetrieben, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäusern und gemeinnützigen Sozialunternehmen, die bisher nur eingeschränkt oder gar nicht von Corona-Hilfen profitieren konnten, hat der Deutsche Bundestag bereits im letzten Herbst einen 100-Millionen-Euro Hilfsfonds beschlossen. Seit dem 01.01.2021 und noch bis zum 31.03.2021 können die Hilfen beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 beantragt werden.

Die Programmrichtlinie, ein ausführlicher Katalog mit Fragen, Antworten und hilfreichen Hinweisen sowie Antragsformulare stehen auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter zur Verfügung.

Ansprechperson beim LVR-Inklusionsamt ist Klaus-Peter Rohde (Kontakt: inklusionsbetriebe@lvr.de, Tel: 0221-809-4366).