Ausgleichsabgabe 2021 (26.04.2021)
Staffelbeträge erhöht

Die Staffelbeträge, die Arbeitgeber zahlen müssen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht gegenüber schwerbehinderten Menschen nicht oder nicht ausreichend nachkommen, sind erhöht worden. Die neuen Sätze gelten für alle Arbeitsplätze, die ab dem 01. Januar 2021 unbesetzt sind. Sie sind erstmals zum 31. März 2022 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe 2021 fällig wird.
Die Beträge ändern sich wie folgt:
Bisheriger Satz: | Neuer Satz: |
---|---|
125 Euro | 140 Euro |
220 Euro | 245 Euro |
320 Euro | 360 Euro |
Welcher Staffelbetrag bei welcher Quote gilt und welche Sonderregelungen es für Arbeitgeber mit weniger als 60 bzw. 40 Arbeitsplätzen gibt, können Sie hier nachlesen: Vorschriften | REHADAT-Ausgleichsabgabe.
Ganz bequem können Sie sich die Berechungen mit den neuen Beträgen auch in unserem Video "Wie wird die Ausgleichsabgabe berechnet?" erklären lassen: Videos zur Ausgleichsabgabe | REHADAT-Ausgleichsabgabe.
Und mit dem REHADAT-Ersparnisrechner können Sie sich einen schnellen Überblick über die Einsparmöglichkeiten bei der Einstellung oder Ausbildung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschaffen – natürlich ebenfalls mit den aktualisierten Staffelbeträgen: Online-Rechner | REHADAT-Ausgleichsabgabe.