08.03.2023 | Assistzenzhundeverordnung (AHundV)

Neue Verordnung in REHADAT-Recht

Seit dem 01. März 2023 ist die Assistenzhundeverordnung in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern, sowie die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften.

Darüber hinaus enthält die Verordnung eine Übergangsregelung für heute bereits ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde sowie für Assistenzhunde, die sich vor dem 1. Juli 2023 in Ausbildung befinden und bis zum 30. Juni 2024 geprüft werden. Schließlich sieht die Verordnung eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor.

Zur Verordnung bei REHADAT: Assistenzhundeverordnung (AHundV)

(Tr)