News

11.04.2025 | TECHNISCHE REGEL [NEU]

DIN SPEC 33429 Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache

Mit der DIN SPEC 33429 stehen erstmals einheitliche Empfehlungen zur Deutschen Leichten Sprache zur Verfügung. Zuvor bestehende Empfehlungen wurden aufgegriffen und zusammengeführt.

Die nun vorliegenden Empfehlungen bilden ein Gesamtkonzept. Sie umfassen unter anderem Hinweise zu geeigneten Medienformaten, ihrer Gestaltung und zu den technischen Anforderungen, damit Produkte gut wahrnehmbar und verständlich sind.

Die DIN SPEC enthält außerdem Empfehlungen zur Beteiligung von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Prozess der Erarbeitung von Produkten in Leichter Sprache.

Die Empfehlungen wurden im Auftrag des BMAS beim DIN e. V. von einem Konsortium entwickelt. In dem Konsortium arbeiteten viele verschiedene Vertreterinnen und Vertreter zusammen: aus der Forschung und der Wissenschaft, der öffentlichen Hand, aus dem Kreis der Übersetzenden und Prüfenden, aus dem Kreis der visuell Gestaltenden, aus Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit technischer Expertise und Menschen mit Lernschwierigkeiten.

  • DIN Media stellt ab sofort die DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“ bereit. Das Dokument ist dort als barrierefreies PDF im Download kostenlos erhältlich.
  • Zu dieser und weiteren DIN-Normen in | REHADAT-Literatur

(ML)

27.03.2025 | Newsletter veröffentlicht

Was ist neu bei REHADAT?

 

Der aktuelle REHADAT-Newsletter mit Neuigkeiten zu REHADAT und zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist online!

Themen sind:

  •  Neue Ausgabe REHADAT-Wissen: Taubblindheit und Hörsehbehinderung
  •  WDR-Interview mit REHADAT zur Digitalen Barrierefreiheit
  •  Auszeichnungen und Preise für gelungene Inklusion
  •  Kurz erklärt: Was ist 3D-Druck?
  •  BAG-Urteil: Schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte wahlberechtigt
  •  Wer forscht in Deutschland zu Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion?
  •  Online-Publikationen zum Thema Kraftfahrzeuganpassung und Förderung
  •  IW-Kurzbericht: Offenheit über Behinderung am Arbeitsplatz wirkt positiv
  •  BMAS veröffentlicht Broschüre zum 3. Förderaufruf rehapro
  •  Barrierefreie Arbeitsplätze schaffen: Neuer E-Learning-Kurs der BIH
  •  Handreichung für Betriebe: Ausbildung Fachpraktiker/in
  •  Save the Date: Berufliche Reha im Fokus
  •  BMAS-Inklusionstage 2025 zum Thema Digitalisierung
  •  REHAB – Europäische Fachmesse für Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion

Zur aktuellen Ausgabe: Newsletter | REHADAT
(Br)

13.03.2025 | Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte sind bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 23. Oktober 2024 (Az.: 7 ABR 36/23), dass schwerbehinderte Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (sogenannte Werkstattbeschäftigte) bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt sind.

Im vorliegenden Fall beschäftigte der Arbeitgeber etwa 850 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 200 bis 300 Menschen mit Behinderung, die in verschiedenen Bereichen der Werkstatt tätig waren. Von diesen Werkstattbeschäftigten waren schätzungsweise 150 als schwerbehinderte Menschen anerkannt. Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung am 18. November 2022 wurden die schwerbehinderten Werkstattbeschäftigten jedoch nicht in die Wählerliste aufgenommen. Die hiergegen gerichteten Einsprüche wurden vom Wahlvorstand zurückgewiesen.

Das BAG bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen und wies die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers zurück. Es stellte klar, dass schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte gemäß § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX aktiv wahlberechtigt sind und somit an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung teilnehmen dürfen. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Werkstattbeschäftigten und betont ihre Einbindung in betriebliche Mitwirkungsprozesse.

Das vollständige Urteil finden Sie bei REHADAT-Recht: 7 ABR 36/23

Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei REHADAT-Werkstätten: REHADAT-WfbM
(Tr)

25.02.2025 | Neue Online-Diskussion der DVfR

„Irgendwie anders“ – Wie gelingt der Berufseinstieg für junge Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen?

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und ihre wissenschaftlichen Kooperationspartner laden vom 25. Februar bis 17. März 2025 herzlich ein zur neuen Online-Diskussion: „Irgendwie anders“ – Wie gelingt der Berufseinstieg für junge Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen?

Alle Menschen haben das Recht auf freie Berufsausübung, und dieses beginnt mit der Berufswegewahl. Diskussionen über die Umsetzung einer inklusiven Arbeitswelt müssen die Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen einschließen. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Neurodivergenz stehen hier vor besonderen Barrieren, und ausbildungsbereite Unternehmen benötigen fachkundige Unterstützung.

Wie Übergänge von der Schule in die Ausbildung gelingen, ist Thema einer dreiwöchigen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Expertinnen und Experten diskutieren dabei insbesondere über Chancen und Risiken für neurodivergente und kognitiv beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Diskussion wird im Forum Fragen – Meinungen – Antworten (FMA) unter FMA.reha-recht.de geführt. Sie ist Teil des Kooperationsprojekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird. 

Zur Online-Diskussion: Berufseinstieg für Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen | FMA.reha-recht.de
(br)

19.02.2025 | Neue Wissensreihe zu Taubblindheit und Hörsehbehinderung

Ergebnisse des Projekts EMPLOY

Die neue Wissensreihe „Perspektiven im Job SINN-voll nutzen. Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Taubblindheit / Hörsehbehinderung gestalten lässt“ thematisiert die berufliche Teilhabe von Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung. 

Die Broschüre basiert auf den Ergebnissen des EMPLOY Projekts der Universität zu Köln, das die Möglichkeiten für den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung erforschte. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

Zusätzlich zu den Projektergebnissen stellt die Broschüre praktische Lösungen und unterstützende Maßnahmen für die Arbeitsorganisation vor. Dazu gehören unter anderem barrierefreie Technologien, Kommunikation, Assistenz, Anpassungen am Arbeitsplatz, flexible Arbeitsgestaltung und individuelle Unterstützungsmaßnahmen.

Die Broschüre richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Führungskräfte und KollegInnen, an FachberaterInnen im Kontext Arbeitsleben und ArbeitsmedizinerInnen. Sie bietet praktische Unterstützung, um die berufliche Teilhabe taubblinder oder hörsehbehinderter Menschen zu erleichtern.

(br)