Gesetz
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV

SchwbAV Inhaltsübersicht

in der Fassung vom 28. März 1988 (BGBl. I S. 484)

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geändert durch Artikel 13c des Teilhabestärkungsgesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I, S. 1387),
geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Juni 2021 (BAnz AT),
zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 13. Juni 2021.

INHALTSÜBERSICHT:

Erster Abschnitt:

(weggefallen)

(§§ 1 bis 13 weggefallen)

Zweiter Abschnitt:

Förderung der Teihabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter

§ 14 Verwendungszwecke

1. Unterabschnitt:

Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen

§ 15 Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
§ 16 Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen

2. Unterabschnitt:

Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben

§ 17 Leistungsarten
§ 18 Leistungsvoraussetzungen

I. Leistungen an schwerbehinderte Menschen:

§ 19 Technische Arbeitshilfen
§ 20 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
§ 21 Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
§ 22 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
§ 23 (weggefallen)
§ 24 Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
§ 25 Hilfen in besonderen Lebenslagen

II. Leistungen an Arbeitgeber:

§ 26 Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
§ 26a Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
§ 26b Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
§ 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
§ 27 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen

III. Sonstige Leistungen:

§ 27a Leistungen an Integrationsfachdienste
§ 28 Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen
§ 28a Leistungen an Inklusionsbetriebe
§ 29 Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

3. Unterabschnitt:

(weggefallen)

Dritter Abschnitt:

Ausgleichsfonds

1. Unterabschnitt:

Gestaltung des Ausgleichsfonds

§ 35 Rechtsform
§ 36 Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds
§ 37 Anwendung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung
§ 38 Aufstellung eines Wirtschaftsplans
§ 39 Feststellung des Wirtschaftsplans
§ 40 Ausführung des Wirtschaftsplans

2. Unterabschnitt:

Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds

§ 41 Verwendungszwecke

3. Unterabschnitt:

Verfahren der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds

§ 42 Anmeldeverfahren und Anträge
§ 43 Vorschlagsrecht des Beirates
§ 44 Entscheidung
§ 45 Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Vierter Abschnitt:

Schlussvorschriften

§ 46 Übergangsvorschrift

Stand:

28.06.2021

Quelle:

JURIS-GmbH

Hinweis:

Eine Gesamtausgabe der SchwbAV zum Download im PDF- und HTML-Format finden Sie unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/index.html

Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (Regierungsentwurf mit Begründung: COVID-19-Pandemie) beim BMAS:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Regi...

Referenznummer:

R/RSCHWBAV00