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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG

BFSG Inhaltsübersicht

BFSG Inhaltsübersicht:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - (Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 BGBl. I S. 2970)

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zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 13. Oktober 2023 (BGBl. I. Nr. 217).

Eingangsformel 1):

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70).

Abschnitt 1:

Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2:

Anforderungen an die Barrierefreiheit

§ 3 Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
§ 4 Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
§ 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen
§ 5a Barrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union
§ 5b Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union

Abschnitt 3:

Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 6 Pflichten des Herstellers
§ 7 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 8 Bevollmächtigter des Herstellers
§ 9 Allgemeine Pflichten des Einführers
§ 10 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
§ 11 Pflichten des Händlers
§ 12 Einführer oder Händler als Hersteller
§ 13 Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung
§ 14 Pflichten des Dienstleistungserbringers
§ 15 Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

Abschnitt 4:

Grundlegende Veränderungen von Produkten oder Dienstleistungen und unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure

§ 16 Grundlegende Veränderungen
§ 17 Unverhältnismäßige Belastungen, Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5:

CE-Kennzeichnung

§ 18 EU-Konformitätserklärung für Produkte
§ 19 CE-Kennzeichnung

Abschnitt 6:
Marktüberwachung von Produkten

§ 20 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
§ 21 Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 22 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
§ 23 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
§ 24 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
§ 25 Unterstützungsverpflichtung
§ 26 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen
§ 27 Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle

Abschnitt 7:

Marktüberwachung von Dienstleistungen

§ 28 Marktüberwachung von Dienstleistungen
§ 29 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
§ 30 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen
§ 31 Veröffentlichung von Informationen

Abschnitt 8:

Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfe, Schlichtung

§ 32 Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren
§ 33 Rechtsbehelfe
§ 34 Schlichtung

Abschnitt 9:

Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure

§ 35 Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 10:

Berichterstattung, Bußgeldvorschriften und Übergangsbestimmungen

§ 36 Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 37 Bußgeldvorschriften
§ 38 Übergangsbestimmungen

Anlage 1 (zu § 28) Überwachung von Dienstleistungen
Anlage 2 (zu den §§ 6, 9, 18 und 19) Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte
Anlage 3 (zu den §§ 14 und 28) Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
Anlage 4 (zu den §§ 17, 21 und 28) Kriterien für die Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung

Stand:

13.10.2023

Quelle:

Bundesgesetzblatt

Hinweis:

Eine Gesamtausgabe des BFSG zum Download im PDF- und HTML-Format finden Sie unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/BJNR297010021.html

Referenznummer:

R/RBFSG00