Vom 16. Januar 1979 (BGB1. I S. 80)
geändert durch Artikel 48 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - SGB IX am 19. Juni 2001
geändert durch Artikel 100 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S 2848),
geändert durch Artikel 59 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialrechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 ( BGBl I S. 3069),
geändert durch Artikel 5 Abs. 34 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I, S. 3396),
geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I, S. 2904),
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2011 (BGBl. I, S. 1114),
geändert durch Artikel 19 Absatz 16 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I, S. 3234),
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I, S. 2541),
geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I, S. 1948),
zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I, S. 2652).
INHALTSÜBERSICHT:
Eingangsformel
Abschnitt 1:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme; Leistungen an Arbeitgeber
§ 3 Klärung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung
§ 4 Berufsvorbereitung
§ 5 Berufliche Anpassung
§ 6 Berufliche Weiterbildung
§ 7 Berufliche Ausbildung
§ 8 Berufliche Umschulung
§ 9 Schulausbildung
§ 10 Sonstige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 11 Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
§ 12 Gegenstand der Förderung
§ 13 Dauer der Förderung
§ 14 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesversorgungsgesetzes
§ 15 Pauschalierte Abgeltung von Kosten
§ 16 Unterhaltsbeihilfe
§ 17 Förderungsmaßnahmen für Witwen, Witwer und hinterbliebene Lebenspartner
Abschnitt 2:
Erziehungsbeihilfe
§ 18 Gegenstand der Förderung
§ 19 Dauer der Förderung
§ 20 Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
§ 21 Unterhaltsbedarf
§ 22 Leistungen für weitere Auszubildende
§ 23 Erhöhung des Einkommens
Abschnitt 3:
Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
§ 24 Freibetrag für Erwerbstätigkeit
Abschnitt 4:
Erholungshilfe
§ 25 Nachweis der Voraussetzungen
§ 26 Erholungsbedingte Aufwendungen
Abschnitt 5:
Wohnungshilfe
§ 27 Geldleistungen
Abschnitt 6:
Hilfen in besonderen Lebenslagen
§ 28 Eingliederungshilfe
§ 28a Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage
Abschnitt 7:
Sonderfürsorge
§ 29 Leistungen für Sonderfürsorgeberechtigte
Abschnitt 8:
Einkommen, Einkommensberechnung
§ 30 Einkommen
§ 31 Bewertung von Sachbezügen
§ 32 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
§ 33 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbetrieb und selbständiger Arbeit
§ 34 Einkünfte von Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird
§ 35 Einkünfte aus Kapitalvermögen
§ 36 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
§ 37 Andere Einkünfte
§ 38 Einkommensberechnung in besonderen Fällen
§ 39 Verlustausgleich
§ 40 Maßgebender Zeitraum
Abschnitt 9:
Einsatz von Einkommmen; Einsatz und Verwertung von Vermögen
Unterabschnitt 1:
Ausschluss des Einsatzes von Einkommen und Vermögen aus Billigkeitsgründen
§ 41 Einzelfallprüfung
§ 42 Geminderte Lebensstellung
§ 43 Art und Schwere der Schädigung
§ 44 Ausschluss des Einsatzes von Vermögen
§ 45 Besondere Tatkraft bei Erzielung von Erwerbseinkommen
§ 46 Besondere wirtschaftliche Belastungen
§ 47 Dauer des Bedarfs
§ 48 Besonderheiten auf Aufenthalt in Einrichtungen
Unterabschnitt 2:
Sonstige Vorschriften
§ 49 Überwiegender Unterhalt
§ 50 Einkommens- und Vermögenseinsatz bei Leistungen für Familienmitglieder
§ 51 Einschränkung der Leistung; Kürzung der Leistung
§ 52 Rundungsvorschriften
Abschnitt 10:
Verfahren
§ 53 Örtliche Zuständigkeit
§ 54 Dauer der Leistungen; Leistungen von Amts wegen
§ 55 Nachweispflicht der Leistungsberechtigten
§ 56 Beteiligung der Ausbildungsstätte
§ 57 (weggefallen)
§ 58 Nachweis bestimmter Voraussetzungen bei Eltern
Abschnitt 11:
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 59 Übergangsregelung
§ 60 (weggefallen)
§ 61 Inkrafttreten