Gesetz
Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (Soziale Entschädigung) - SGB XIV

Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften

SGB 14 § 3 Leistungen der Sozialen Entschädigung

Die Soziale Entschädigung umfasst:

1. Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfen nach Kapitel 4,

2. die Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitel 5,

3. Leistungen zur Teilhabe nach Kapitel 6,

4. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach Kapitel 7,

5. Leistungen bei Blindheit nach Kapitel 8,

6. Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9,

7. den Berufsschadensausgleich nach Kapitel 10,

8. Besondere Leistungen im Einzelfall nach Kapitel 11,

9. Leistungen bei Überführung und Bestattung nach Kapitel 12,

10. den Ausgleich in Härtefällen nach Kapitel 13,

11. Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nach Kapitel 14 sowie

12. Leistungen nach den Vorschriften zu Besitzständen nach Kapitel 23.

Informationen über dieses Gesetz

Stand:

01.01.2024

Quelle:

Rechtsprechung im Internet

Referenznummer:

R/RSGB14003