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Angaben zum Urteil
Zur Anrechnung eines schwerbehinderten Arbeitgebers auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen nach § 75 Abs. 1 und 3 SGB IX
Gericht:
LSG Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen:
L 1 AL 115/08
Urteil vom:
24.09.2009
Grundlage:
SGB IX § 75 Abs. 1 / SGB IX § 75 Abs. 3 / SGB IX § 63 Abs. 3 / SGG § 197a / GKG § 63 Abs. 3
Leitsatz:
2. Das Verbot der reformatio in peius gilt nach § 63 Abs 3 GKG nicht für die Abänderung der Kostenentscheidung des SG im Berufungsverfahren.
Kurzbeschreibung:
Quelle: PERSONAL Heft 12/2009
Fortsetzung/Langtext
Rechtsweg:
SG Mainz Urteil vom 14.10.2008 - S 4 AL 376/06
Quelle:
Hinweis:
Fachbeiträge zum Thema finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/b/2011/B4-...
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/b/2011/B5-...
Referenznummer:
R/R3221
Weitere Informationen
Themen:
- Anrechnung / Berechnung / Anzeigepflicht /
- Beschäftigungspflicht / Ausgleichsabgabe /
- Rechtsnatur der Ausgleichsabgabe
Schlagworte:
- Anrechnungsfähigkeit /
- Arbeitgeber /
- Ausgleichsabgabe /
- Berechnung /
- Beschäftigungspflicht /
- Beschäftigungsquote /
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts /
- Gesellschafter /
- Rechtsanwalt /
- Sozialgerichtsbarkeit /
- Urteil
Informationsstand: 08.12.2009