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Angaben zum Urteil
Gewährung von Berufsschadensausgleich - Vergleichseinkommen - Endrundgehalt der Besoldungsgruppe A 9 - Schwerbeschädigter
Gericht:
BSG 9. Senat
Aktenzeichen:
9 RV 76/74
Urteil vom:
17.12.1974
Grundlage:
SGG § 77 / KOVVfG § 24 Abs 2 / BVG§30Abs3u4DV § 4 Abs 2 Fassung 1964-07-30 / BVG§30Abs3u4DV § 4 Abs 2 Fassung 1974-04-11 / BVG§30Abs3u4DV § 4 Abs 2 Fassung 1968-02-28
Leitsatz:
Die berufliche Einordnung bewirkt darüber hinaus - also isoliert von der Einstufung nach Besoldungsgruppe A 9 (A 11) - keine Bindung. Soweit der Schwerbeschädigte seine Einstufung nach Besoldungsgruppen A 13/A 15 mit der Begründung begehrt, er wäre ohne die Schädigung Stabsoffizier geworden, ist unbeschränkt zu prüfen, ob er überhaupt Berufsoffizier der Bundeswehr geworden wäre.
Quelle:
Referenznummer:
KSRE004610003
Weitere Informationen
Schlagworte:
- Berufsschadensausgleich /
- Bewilligung /
- Bewilligungsbescheid /
- Bindungswirkung /
- BSG /
- Sozialgerichtsbarkeit /
- Urteil /
- Vergleichseinkommen
Informationsstand: 01.01.1990