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Angaben zum Urteil
Kostenübernahme für Arbeitsassistenz bei einem blinden Rechtsanwalt
Gericht:
VG Stade 4. Kammer
Aktenzeichen:
4 A 1687/01
Urteil vom:
25.06.2003
Grundlage:
SGB IX § 102 Abs. 4 / SchwbAV § 17 Abs. 1a / SchwbAV § 18 Abs. 2 / SchwbAV § 21 Abs. 4 / SchwbAV § 26ff
Nicht-amtliche Leitsätze:
2. Bei behinderungsbedingtem Bedarf im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 SchwbAV sind die Einkommensverhältnisse des schwerbehinderten Menschen nicht entscheidungserheblich.
3. Da nach dem eindeutigen Wortlaut der §§ 102 Abs. 4 SGB IX, 17 Abs. 1a SchwbAV bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme begründet wird, spielen Ermessenserwägungen, insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang bereits in der Vergangenheit Leistungen an den Schwerbehinderten erbracht worden sind, keine Rolle.
4. Der gesetzliche Kostenübernahmeanspruch besteht nur, soweit die Arbeitsplatzassistenz notwendig ist.
5. Ein blinder freiberuflich tätiger Rechtsanwalt und Notar ist - insbesondere zum Lesen von Schriftstücken und Akten, zum Literaturstudium und zur Unterstützung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen - auf die Hilfe einer sehenden Arbeitsassistenz angewiesen und in diesem Rahmen kann die Notwendigkeit einer Vorlesekraft nicht in Zweifel gezogen werden.
Quelle (Leitsätze 3 bis 5): Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Fortsetzung/Langtext
Quelle:
Behindertenrecht 01/2004
Referenznummer:
R/R1873
Weitere Informationen
Themen:
- Arbeitsassistenz /
- Arbeitsassistenz / Personelle Unterstützung /
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben /
- Beschäftigungspflicht / Ausgleichsabgabe /
- Integrationsamt /
- Leistungen /
- Leistungen an Arbeitnehmer /
- Leistungsträger /
- Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation /
- Verwendung der Ausgleichsabgabe
Schlagworte:
- allgemeiner Arbeitsmarkt /
- Anspruch /
- Arbeitsassistenz /
- Arbeitsplatz /
- begleitende Hilfe im Arbeitsleben /
- behinderungsbedingter Bedarf /
- berufliche Integration /
- Berufstätigkeit /
- Blindheit /
- Einkommen /
- Erforderlichkeit /
- Integrationsamt /
- Kostenübernahme /
- Leistung /
- Leistungen an Arbeitnehmer /
- Leistungsanspruch /
- Notwendigkeit /
- Rechtsanwalt /
- Selbständigkeit /
- selbstständige Tätigkeit /
- Urteil /
- Verwaltungsgerichtsbarkeit /
- Vorlesekraft
Informationsstand: 25.03.2004